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SUMARUM (bei TICA registrierte Züchterstation)

 Kaufvertrag

Der vorliegende Vertrag besteht aus 3 Seiten

Der Verkaufsgegenstand ist ein Tier.

 

Geburtsdatum:___________________

Farbe/Variante: ___________________

Geschlecht: _________________________

Andere Identifikationsmerkmale: __________________

 

Mutter:_________________  Reg. Nr.: _________________________

Vater: __________________ Reg. Nr.:_________________________

 

Der Kaufpreis für das Tier beträgt: _______________ EUR.

(Der Gesamtpreis besteht aus einem Vorschuss in Höhe von __________ EUR und einer Nachzahlung in Höhe von _____________ EUR).

 

Das Tier wird in: PET qualität verkauft

 

Der vorliegende Vertrag wird zwischen Frau Michaela Štrbáková, im Folgenden Verkäufer genannt und ___________________________, im Folgenden Käufer genannt, geschlossen.

 

  1. GARANTIE DER REINRASSIGKEIT. Der Verkäufer erklärt, dass der Verkaufsgegenstand eine reinrassige Bengal-Katze ist, gleich ob es sich um eine voll domestizierte Bengal-Katze, prionaliurus bengalensis (ALC) oder deren Hybriden handelt. Es ist möglich den Verkaufsgegenstand bei TICA zu registrieren. Die Registrierungsdokumente („Blue slip“) verbleiben bei dem Verkäufer bis der Kaufpreis und die zusammenhängende Kosten vollständig bezahlt sind. Der Verkäufer haftet für die Richtigkeit der Angaben über die Eltern.
  2. GARANTIE DES EINWANDFREIEN GESUNDHEITSZUSTANDES. Der Verkäufer erklärt, dass sich der Verkaufsgegenstand im Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer im einwandfreien Gesundheitszustand befindet. Dem Verkäufer sind keine sichtbaren oder unsichtbaren Mängel oder Krankheiten bekannt. Das Tier verfügt in seinem Pass über eine Bestätigung des Tierarztes, die den einwandfreien tierärztlichen Gesundheitszustand bestätigt und nicht älter, als drei Tage vor der vereinbarten Übergabe seien darf. Das Tier wird zum Zeitpunkt der Übergabe mindestens dreimal entwurmt und mindestens zweimal geimpft – alle Behandlungen müssen ordentlich im Pass eingetragen sein. Der Verkäufer kann nicht für Dauergesundheitszustand und spezifische Charakterzüge des Tieres, sowie für Fehler und unrichtige Behandlung seitens des Käufers haften. Sollte es noch vor der Übergabe zu einer Erkrankung oder Tod des Tieres kommen, ist der Verkäufer verpflichtet, je nach seinen Möglichkeiten, ein neues Tier in gleicher Qualität und Preis bereitzustellen. Alle Vorschüsse sind nicht rückzahlbar, in diesem Fall sind jedoch für ein neues Tier übertragbar.
  3. GARANTIE FÜR GENETISCHE MÄNGEL. Sollten innerhalb von 12 Monaten des Tieralters genetische Mängel erscheinen, ist der Verkäufer verpflichtet, je nach seinen Möglichkeiten, ein neues Tier in gleicher Qualität und Wert zu liefern, sofern der Käufer die genetischen Mängel durch ein Gutachten eines zertifizierten Tierarztes belegen kann. Der Verkäufer behält sich das Recht auf ein zweites Gutachten vom anderen zertifizierten Tierarzt vor. Ein Finanzausgleich oder Rückkauf des Tieres ist ausgeschlossen. Unter genetischem Defekt werden nicht Knick (oder andere Deformität) im Schwanz oder jegliche Farbflecken am Tier verstanden. Sollte der Käufer Angst vor solchen Erscheinungen haben, ist es in seinem besten Interesse sich von dem Verkäufer genügend Bilder und Informationen (eventuell Tests - Röntgenbild des Schwanzes, Coat Color Test u. Ä.) zu verschaffen.
  4. VORSCHUSS. Der Vorschuss ist stets nicht rückzahlbar und bildet eine Garantie für den Verkäufer, dass das Tier im vereinbarten Termin tatsächlich abgeholt wird. Der Verkäufer versichert mit Übernahme des Vorschusses, dass das Tier an keinen anderen Interessenten verkauft wird. Sollte der Käufer seine Absicht revidieren und das Tier nicht übernehmen, verfällt die Kaution.
  5. ÜBERGABE. Der Verkaufsgegenstand wird zum:__________, spätestens jedoch bis zum:______________ zur Übergabe bereit. Sollte es durch Verschuldung des Käufers zu einer Verspätung der Übergabe kommen, behält sich der Verkäufer das Recht auf Pflegegebühren in Höhe von 2 EUR pro Tag vor, wobei der erste und der letzte Tag als ein Tag zählen. Bei Übergabe des Tieres erhält der Käufer folgende Dokumente: Kaufvertrag (wenn er nicht schon vorher geschlossen wurde), TICA Registration sog. „Blue slip“, EU Pass mit gültiger Impfung und Bestätigung des Tierarztes, die nicht älter als drei Tage vor der vereinbarten Übergabe ist. Bei Bedarf erhält der Käufer Futter und Katzenstreu für die ersten Tage des Tieres im neuen zu Hause. Mit der Übergabe des Tieres übernimmt der Käufer die Verantwortung für die äußerlichen Merkmale(Eigenschaften) des Tieres. Der Käufer ist damit einverstanden, dass das Aussehen des Tieres stets subjektiv betrachtet wird. Dem Käufer wird empfohlen, sich noch vor dem Kauf mit dem Standard des gewünschten Tieres vertraut zu machen inklusive der Farbvariante, wie das Tier aussehen soll, welche möglichen Mängel es gibt und vor allem ob die Farbvariante von der Organisation, wo das Tier registriert wird, anerkannt ist und wenn Teilnahme an Ausstellungen geplant ist, welches Aussehen/Standard für das Tier bevorzugt wird. Der Verkäufer ist verpflichtet den Käufer bei der Auswahl des Tieres sowohl mit seinen Kenntnissen, als auch mit ordentlichen und wahrheitstreuen Fotodokumentation des Tieres, nach Absprache auch mit eventuellen Tests – Röntgenbild des Schwanzes, Gentest zur Feststellung der Farbe und der genetischen Disposition für Farbe (Coat Color Test) zu unterstützen. Die Kosten für die gewünschten Tests hat der Käufer zu tragen.
  6. KAUFPREIS UND KOSTEN. Der Käufer verpflichtet sich bei der Übergabe des Tieres den vollen Kaufpreis zu bezahlen. Sollte Transport des Tieres vom Verkäufer gesichert werden, verpflichtet sich der Käufer vollen Kaufpreis des Tieres und die Transportkosten mindestens zwei Wochen vor dem Auslieferdatum (auf Aufforderung des Verkäufers) zu bezahlen. Der Verkäufer übernimmt keine Kosten verschiedener Organisationen, die mit der Zahlung verbunden sind (z.B. 4% Gebühr bei Nutzung der Zahlung via PayPal u.Ä.), solche Kosten hat der Käufer zu tragen. In dem Kaufpreis sind die Kosten für den Mikrochip, EU Pass, anständige Entwurmung, Grund-Impfung inklusive der Tollwutimpfung und eine Bestätigung des Tierarztes über einwandfreiem Gesundheitszustand, die nicht älter als drei Tage vor der vereinbarten Übergabe ist. In dem Kaufpreis sind keine Transportkosten enthalten.
  7. GESUNDHEITSGARANTIE UND DAMIT VERBUNDENE PFLICHTEN DES KÄUFERS. Der Verkäufer empfiehlt und der Käufer haftet dafür, dass das Tier innerhalb von 72 Stunden nach Übergabe vom zertifizierten Tierarzt untersucht wird. Sollte der Tierarzt eine Erkrankung des Tieres bestätigen, ist es zwingend erforderlich den Verkäufer noch vor dem Beginn der Behandlung zu kontaktieren, es sei denn das Tier unmittelbar am Leben bedroht ist. Sollte der Käufer innerhalb der 72 Stunden nach der Übergabe den Verkäufer nicht kontaktieren, werden keine Tierarzt kosten in Rahmen der Garantie vom Verkäufer übernommen und der Käufer verzichtet auf alle Rechte auf Ersatz oder Ausgleich. Auf Grund einer schriftlichen Bestätigung des Tierarztes und des Käufers über die Erkrankung des Tieres, wird der volle Kaufpreis zurückerstattet. Das kranke Tier muss in Quarantäne verbleiben und innerhalb von zehn Tagen ab Rückzahlung des Kaufpreises dem Verkäufer zurückgegeben. Jegliche Nichteinhaltung der Bedingungen wird als Vertragsverletzung betrachtet und das Recht auf finanziellen Ersatz oder Rückkauf wird damit im vollen Umfang nichtig. Der Verkäufer kann keine Garantie auf Krankheiten gewähren, die das Tier im Haushalt des Käufers oder von anderen Tieren potenziell einfangen kann. Ein Finanzieller Ersatz für Tod des Tieres an FIP (Feline infektiöse Peritonitis) kann nur dann in Frage kommen, wenn das Tier innerhalb von 14 Tagen nach der Übergabe gestorben ist und zwar nur wenn ein Obduktionsbericht des zertifizierten Tierarztes vorliegt, in dem als Todesursache FIP steht. Anderer finanzieller Ersatz oder Rückkauf ist ausgeschlossen. Der Käufer ist damit einverstanden und stimmt ausdrücklich zu, dass der Verkäufer nicht für tierärztliche Pflege haftet und keine damit verbundenen Kosten trägt. Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer NIE eine Impfung gegen FIP empfiehlt, weil die Effektivität des Impfstoffes fraglich ist. Der Käufer verpflichtet sich das Tier NICHT gegen FIP impfen zu lassen. Der Käufer erhielt vom Verkäufer schriftliche Anweisungen über das Futter und Katzenstreu, an die das Tier gewohnt ist. Der Käufer ist verpflichtet, zumindest in den ersten Wochen nach Übergabe des Tieres, sich an den Anweisungen zu richten.
  8. PFLICHTEN DES KÄUFERS – SCHAFFUNG GUTER LEBENSBEDINGUNGEN. Der Käufer verpflichtet sich um das Tier anständig zu pflegen, das Tier nicht dauerhaft in Käfig zu halten, dem Tier genügend Licht, frischer Luft und Gesellschaft - gleich ob menschliche oder tierische - zu sichern. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkaufsgegenstand nie in Tierheime, Pet-shops, Auktionen, oder Laboreinrichtungen, die Tierversuche betreiben, gegeben oder verkaufen. Der Käufer ist damit einverstanden, dass das Tier innerhalb der Wohnung gezüchtet wird und das Tier nicht draußen frei herumtreiben lässt. Der Käufer wird dem Tier sowohl geeignete tierärztliche Pflege bei jeder Erkrankung als auch regelmäßige präventive Untersuchung (Entwurmung und Impfung) gewähren. Sollte festgestellt werden, dass das Tier vernachlässigt, unterernährt, missbraucht oder misshandelt ist, ist der Käufer verpflichtet das Tier unverzüglich und ohne jeglichen Ersatz dem Verkäufer herauszugeben.
  9. PET QUALITÄT. Der Käufer ist damit einverstanden, dass das Tier nicht für die Zucht, sonder als Gesellschafter - Kuscheltier – PET bestimmt ist. Das Tier kann im Äußeren geringe Standardabweichungen oder geringe kosmetische Mangel ausweisen, die das Tier aber keineswegs im vollwertigen und langjährigen Leben hindern. Das Tier ist/wird vor der Übergabe auf Kosten des Verkäufers kastriert (die Kastrierung ist im Kaufpreis des Tieres enthalten).
  10. AUSSENDARSTELLUNG DES TIERES. Der Käufer ist damit einverstanden, dass das Tier nur mit vollständigen, registrierten Namen nach außen dargestellt werden darf, zum Beispiel im Internet, in den Werbemitteln und dergleichen.
  11. VORKAUFSRECHT. Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer nachweislich, am besten Schriftlich, zu informieren, wenn er das Tier verkaufen will oder sich nicht mehr um das Tier ordentlich kümmern kann. Der Verkäufer hat ein Vorkaufsrecht unter folgenden Bedingungen: 75% des Kaufpreises im Falle eines Rückkaufes innerhalb eines Kalenderjahres ab der Übergabe, 50% des Kaufpreises im Falle eines Rückkaufes innerhalb ein bis fünf Kalenderjahren ab der Übergabe und 20% des Kaufpreises im Falle eines Rückkaufes nach fünf Jahren ab der Übergabe. Das Tier muss gesund, entwurmt, geimpft und ohne Außenparasiten sein. Der Rückkaufpreis wird um Kosten für Blutteste, inklusive des FIV und FeLV gemindert und ist sofort (in Form einer Geldüberweisung) nach der tierärztlichen Untersuchung, die einen guten Gesundheitszustand des Tieres bestätigt zu bezahlen. Der Käufer behält sich eine 14-tägige Frist für die Rückkauf-Entscheidung vor.
  12. LÖSUNG VON MÖGLICHEN STREITIGKEITEN. Sollte jederzeit ein Streit zwischen Käufer und Verkäufer entstehen, ist der Käufer damit einverstanden, dass alle Informationen als vertraulich betrachtet werden und nur zwischen dem Käufer und Verkäufer ausgetauscht werden. Solche vertraulichen Informationen dürfen nicht mit Dritten geteilt, übertragen, kopiert, präsentiert oder distribuiert werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers. Der Käufer ist damit einverstanden, dass mögliche Rechtsstreite im Ort und Staat des Verkäufers gelöst werden.
  13. VERTRAGSBRECHUNG UND STRAFMASSNAHMEN. Im Falle jeglicher Vertragsbrechung ist der Käufer verpflichtet das Tier an den Verkäufer zurückzugeben und zwar unverzüglich und ohne Anspruch auf jegliche Entschädigung oder Ersatz. Die Transportkosten hat der Käufer zu tragen.

Datum der Übergabe: ________________

 

Der Käufer und Verkäufer bestätigen mit ihren eigenhändigen Unterschriften, dass sie den Kaufvertrag verstanden haben und mit alle Bestimmungen einverstanden sind:

 

Verkäufer

Name: SUMARUM (bei TICA registrierte Züchterstation), Michaela Štrbáková

Kontakt: www.sumarum.cz, m.strbakova@seznam.cz, tel.: +420 777 303 327

 

Unterschrift des Verkäufers: ___________________________________Datum: _________

 

Käufer

Name: _____________________________________Tel.:____________________________

Kontaktadrese:_____________________________________________________________

Homepage:__________________________ E-Mail:________________________________

  

Unterschrift des Käufers: _____________________________________Datum: _________